News

Erneut nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Landkreis


Das hat das Landratsamt bekanntgemacht, nachdem die Inzidenz am Samstag, 15. Januar 2022, bei 561,7 lag. Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes sieht weiterhin Ausgangsbeschränkungen für Stadt- und Landkreise vor, deren 7-Tage-Inzidenz an zwei Tagen in Folge bei mindestens 500 liegt. Am Freitag hatte das Landesgesundheitsamt eine 7-Tage-Inzidenz von 541,2 für den Landkreis errechnet. Im Dezember 2021 galten im Landkreis bereits zeitweise nächtliche Ausgangsbeschränkungen.

Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen treten am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Nicht genesene und nicht geimpfte Personen dürfen sich also bereits ab Sonntag, 16. Januar 2022, um 0 Uhr nur mit triftigem Grund außerhalb einer Wohnung oder sonstigen Unterkunft aufhalten. Die Ausübung einer beruflichen bzw. dienstlichen Tätigkeit gilt als triftiger Grund. Die Wohnung darf also beispielsweise für den Weg von oder zur Arbeit auch nachts verlassen werden. Zudem dürfen Tiere versorgt werden, wenn dies nicht aufgeschoben werden kann. Gemeint ist unter anderem Gassi gehen oder das Füttern von Tieren. Weiterhin ist es erlaubt, das Haus zu verlassen, um Ehepartner, Lebenspartner oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung zu besuchen. Eine Übersicht der triftigen Gründe stellt die Landesregierung in ihrem FAQ zur Corona-Verordnung zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg veröffentlicht täglich im Rahmen seines Lageberichts die aktuellen Inzidenzen der Landkreise.

Wer die Vorgaben für Kreise mit einer Inzidenz über 500 nachlesen möchte, findet diese in § 17a Abs. 2 der CoronaVO.

Zur Amtlichen Bekanntmachung des Landkreises