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Änderung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement


Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg konzentrieren sich künftig noch stärker auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen. Das bedeutet, dass ab sofort positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr routinemäßig von den Gesundheitsämtern kontaktiert werden. Nichtsdestotrotz gilt für sie die entsprechende Absonderungspflicht, die auch weiterhin von den Behörden kontrolliert wird.

Rechtliche Regelungen und Empfehlungen des Sozialministeriums

  • Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten sich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Da derzeit ebenso viele andere Erreger kursieren, kommen auch andere Ursachen in Betracht. Kostenfreie Testmöglichkeiten für Personen mit Corona-Symptomen sind bei der Kassenärztlichen Vereinigung zu finden.
  • Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest oder PCR-Test müssen sich in häusliche Absonderung begeben. Diese beträgt in der Regel 14 Tage. Informationen finden Sie in den Antworten auf häufige Fragen zur Corona-Verordnung Absonderung oder bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Wer keine Symptome hat und geimpft ist, kann sich nach fünf Tagen per PCR-Test freitesten und dann die Absonderung beenden, wenn das Ergebnis negativ ist.
  • Ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen ebenfalls für zehn Tage in Absonderung. Diese kann vorzeitig beendet werden durch einen negativen PCR-Test ab Tag 5 der Absonderung, für Schülerinnen und Schüler und regelmäßig getestete Kita-Kinder genügt ein Antigen-Schnelltest, und durch einen negativen Antigen-Schnelltest ab Tag 7 der Absonderung.
  • Personen, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, sollten Kontakte weitestgehend reduzieren und beim Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einholen und sich testen lassen.
  • Einrichtungen in denen vulnerable Personen betreut werden, sollen sich beim Auftreten von Corona-Fällen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen.

Die vollständige Pressemitteilung zur Änderung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement finden Sie auf dem Landesportal Baden-Württemberg.

Sie haben ein positives PCR-Testergebnis erhalten. Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie ein positives PCR-Testergebnis erhalten, wird Sie das Kreisgesundheitsamt Reutlingen nicht mehr routinemäßig kontaktieren. Wir haben Ihnen daher weitere wichtige Informationen zusammengestellt.

Alle wichtigen Informationen im Überblick finden Sie hier in der Infografik.

Begeben Sie sich in häusliche Absonderung

Begeben Sie sich unverzüglich in häusliche Absonderung (§ 3 Abs. 2 Corona-Verordnung Absonderung). Dies gilt auch für geimpfte und genesene Personen.

Wenn Sie Symptome bekommen oder sich diese verschlimmern, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem hausärztlichen Notdienst auf!

Wenn Sie Symptome haben, lassen Sie sich bitte von Ihrem Hausarzt krankschreiben.

Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen. Wenn Sie einen Garten oder einen Balkon haben, können Sie sich dort alleine aufhalten.

Vermeiden Sie direkten Kontakt zu den weiteren Personen in Ihrem Haushalt. Bleiben Sie, wenn möglich, in einem eigenen Zimmer - auch bei den Mahlzeiten. Tragen Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben. Lüften Sie regelmäßig alle Zimmer der Wohnung. Sie und Ihre Haushaltsmitglieder (außer diese sind geimpft oder genesen) dürfen keinen Besuch empfangen.  Auch geimpfte oder genesene Haushaltsmitglieder sollten jedoch nach Möglichkeit in dieser Zeit keinen Besuch im selben Haushalt empfangen.

Ihre Absonderung endet in der Regel 14 Tage nach dem Testergebnis oder dem Beginn von Symptomen.

Falls Sie vollständig geimpft sind und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus vorlagen, dann besteht laut § 3 Abs. 5 der Corona-Verordnung Absonderung die Möglichkeit, ab dem 5. Tag der Absonderung durch das Vorliegen eines negativen PCR-Testergebnisses (Probenentnahme frühestens an diesem Tag) die Absonderung vorzeitig zu beenden.

Infomieren Sie Ihre Haushaltsangehörigen

Informieren Sie schnellstmöglich alle haushaltsangehörigen Personen über Ihren positiven Test.

Sind diese nicht nachweislich genesen oder vollständig geimpft, so befinden sie sich nun ebenfalls in häuslicher Absonderung.

Die Quarantäne für Haushaltsangehörige endet in der Regel 10 Tage nach Testung oder Symptombeginn der positiv getesteten Person.

Für Haushaltsangehörige besteht die Möglichkeit, die Absonderung vorzeitig zu beenden:

  • ab dem 5. Tag der Absonderung durch das Vorliegen eines negativen PCR-Testergebnisses (Probenentnahme frühestens an diesem Tag) bzw.
  • ab dem 7. Tag der Absonderung durch das Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses (Probenentnahme frühestens an diesem Tag)
  • Haushaltsangehörige, die regelmäßig im Rahmen einer seriellen Teststrategie getestet werden (Schülertestung), benötigen zur vorzeitigen Beendigung ihrer Quarantäne ab dem fünften Tag der Absonderung lediglich ein negatives Schnelltestergebnis (Probenentnahme frühestens an diesem Tag).

Haushaltsangehörige können an der Teststelle/beim Arzt die Berechtigung zur Testung durch den positiven PCR-Befund der positiv getesteten Person nachweisen.

​​​​​​Falls eine Ihrer haushaltsangehörigen Personen Symptome entwickelt, sollte schnellstmöglich ein Test beim Arzt durchgeführt werden.

Weitere Informationen zur Absonderungspflicht finden Sie in der Corona-Verordnung Absonderung Baden-Württemberg.

Absonderungsbescheid

wird auf Ihr Verlangen von der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung ausgestellt.

Corona-Warn-App

Bitte denken Sie daran, Ihren positiven Befund in Ihrer Corona-Warn-App zu hinterlegen. Die Corona-Warn-App hilft festzustellen, ob für Nutzer ein Ansteckungsrisiko bestand. Mit ihrer Nutzung können Infektionsketten schneller unterbrochen werden.

Sie können die Corona-Warn-App kostenlos im App-Store oder im Google-Play-Store herunterladen.

Weitere Personen, mit denen Sie Kontakt hatten

Personen, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, sollten Kontakte weitestgehend reduzieren und beim Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einholen und sich testen lassen.