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Verjüngungskur für die Streuobstwiesen in Kohlstetten


Die freiwillige Obstbaumpflanzaktion ist zur Erneuerung und Erweiterung der Streuobstbestände gedacht. Bisher sind nur wenige, häufig überalterte Obstbäume im Verfahrensgebiet vorhanden, so dass durch die Aktion auch eine kräftige Verjüngung des Streuobstbestandes stattfindet.

Landespfleger Johannes Beyer hatte vorab eine Auswahl von 18 Apfelbaum-, acht Tafelbirnen-, zwei Walnuss- und vier Steinobstsorten zusammengestellt. Bei allen handelt es sich um robuste, vielfach alte Sorten, wie z.B. Kaiser Wilhelm und Jacob Fischer, die den Anforderungen auf der Alb gewachsen sind. Die Teilnehmer konnten sich aus dieser Auswahl eine beliebige Anzahl von Bäumen bestellen. Alle Bäume wurden mit Holzpfahl, Drahthose, Wühlmauskorb und Anbindematerial zu einem Unkostenbeitrag von zwei Euro pro Baum abgeben. Die Aktion wird, wie das gesamte Flurneuordnungsverfahren, von Bund, Land und teilweise EU mit insgesamt 82 Prozent bezuschusst. Die restlichen Kosten werden von den beteiligten Grundstückseigentümern getragen.

In diesem Flurneuordnungsverfahren werden die Obstbäume bewusst nicht von der Behörde ausgesucht und an den von ihr festgelegten Stellen gepflanzt. Die untere Flurbereinigungsbehörde des Landkreises setzt vielmehr auf die Eigentümer von Wiesengrundstücken, die tatsächlich Interesse an einer Streuobstwiese haben. Denn Streuobst steht und fällt mit der Pflege der Bäume. Menschen, die mit den Bäumen etwas anzufangen wissen und sich bewusst dafür entscheiden, werden sie auch pflegen.

Streuobstwiesen und Kulturlandschaft erhalten

Im Landkreis Reutlingen trägt die Flurneuordnung wesentlich dazu bei, die schöne Kulturlandschaft zu erhalten. Aktuell laufen zwölf Verfahren mit einer Gesamtfläche von rund 109 km². Das bedeutet, dass sich momentan ca. zehn Prozent der Landkreisfläche in einer Flurneuordnung befindet und insgesamt über 3300 Eigentümer daran beteiligt sind. Es werden mittels der Flurneuordnung rund 26 Millionen Euro in unseren Landkreis investiert. Davon tragen EU, Bund und Land 20 Millionen Euro. Die restlichen sechs Millionen Euro werden von den Teilnehmern und den Gemeinden aufgebracht.

In der freien Feldflur sind Streuobstwiesen landschaftsprägende und belebende Elemente. Sie sind meist auf nicht ackerfähigen Böden gepflanzt und werden als extensives Grünland bewirtschaftet. Streuobstwiesen sind von hohem ökologischem Wert und bieten beispielsweise Tieren wie Grünspecht und Siebenschläfer einen Lebensraum. Ausgedehnte Streuobstwiesen gibt es vorwiegend an den Hängen des Albtraufs und im Albvorland. Streuobstwiesen auf der Schwäbischen Alb sind seltener. Der Bestand nimmt insgesamt immer weiter ab. Dörfer umschließende Obstgärten werden durch neu ausgewiesene Baugebiete zurückgedrängt. Der Generationenwechsel trägt häufig ebenfalls dazu bei, dass die Obstwiesen nicht mehr gepflegt und bewirtschaftet werden.

Für die spätere Ernte gibt es zahlreiche Verwertungsmöglichkeiten. Streuobstwiesen liefern nicht nur die Grundlage für das schwäbische Volksgetränk Nummer 1, den Most. Mit dem Obst können auch Marmeladen, Kompott, Dörrobst, Destillate, Liköre oder Säfte hergestellt werden.