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Mehr Sicherheit an Straßenbaustellen


Neue Arbeitsstättenregel im Einklang mit dem Verkehr
 
Arbeitsstellen an Straßen sind aufgrund ihres Eingriffs in den Verkehr immer auch eine Gefahrenquelle für Verkehrsteilnehmende aber auch für die Arbeitskräfte innerhalb der Arbeitsstelle. Die Unfallgefahr ist für das Baustellenpersonal im Grenzbereich zum fließenden Verkehr dabei enorm. Seit Kurzem gilt daher eine neue Arbeitsstättenrichtlinie, die längs- und quer zur Arbeitsstelle höhere Sicherheitsabstände zum Verkehr fordert, welche abhängig von der gewählten Geschwindigkeit innerhalb der Arbeitsstelle sind.
 
Sicherungsfahrzeug auf einer Straße im Landkreis Reutlingen

Auswirkungen auf den Straßenverkehr
 
Die neuen Sicherheitsbestimmungen werden bei den Verkehrsteilnehmenden nicht unbemerkt bleiben. Wenn bei der Planung von Arbeitstellen an schmalen Straßenabschnitten künftig die Sicherheitsabstände und Mindestfahrspurbreiten nicht erreicht werden, bleibt als letzte Konsequenz daraus nur die Vollsperrung des Verkehrs mit entsprechenden Umleitungen. Im Übrigen müssen sich die Verkehrsteilnehmer innerhalb der Arbeitsstellen auf eine Regelgeschwindigkeit von grundsätzlich 30 Stundenkilometern einstellen. Das Kreis-Straßenbauamt setzt hierbei auf das Verständnis der Verkehrsteilnehmenden und hat hierzu präventiv temporäre Geschwindigkeitswarnanlagen im Einsatz.

Während Bau- und Erhaltungsmaßnahmen an Straßen weitestgehend unter Vollsperrung des Verkehrs durchgeführt werden, liegt die Herausforderung in der Planung und Durchführung von Tagesbaustellen des Straßenbetriebsdienstes. Diese erfolgen in der Regel unter Aufrechterhaltung des Verkehrs und zeitlich begrenzt. Hier kommen vermehrt mobile Baustellenampeln zum Einsatz, die außerhalb der Hauptverkehrszeiten auch kurzzeitig auf dauerrot geschaltet werden. Um den wartenden Verkehrsteilnehmern dabei Orientierung zu geben, wurden die Ampeln nun zusätzlich mit einer sogenannten „Rot-Rückzähl-Anzeige“ nachgerüstet, die über einen Countdown die verbleibende Sperrzeit bis zur Günphase signalisiert.

Der unmittelbare Grenzbereich zum fließenden Verkehr stellt die höchste Gefahr für die Straßenwärter dar. Daher setzt das Kreis-Straßenbauamt bei Tagesbaustellen vermehrt auf mobilen Schutz durch baubegleitende Sicherungsfahrzeuge, welche den Arbeitsbereich gezielt schützen. Obwohl diese Arbeitsaufgaben möglichst außerhalb der Hauptverkehrszeiten geplant und durchgeführt werden, können Verkehrsbehinderungen durch die Sicherungsfahrzeuge bis hin zum Rückstau bei entsprechender Verkehrsdichte nicht ausgeschlossen werden.
 
Appell an die Verkehrsteilnehmenden
 
Die geforderten Sicherheitsbestimmungen stellen die zuständigen Behörden und Straßenbaufirmen vor hohe Herausforderungen, da jede Straßenbaustelle auch eine stetige Gratwanderung zwischen Arbeitsschutz und Verkehrsfluss ist und zusätzliche Behinderungen und Erschwernisse nicht gänzlich zu verhindern sind. Das Kreisstraßenbauamt appelliert an die Verkehrsteilnehmenden auf die Menschen an Straßenbaustellen Rücksicht zu nehmen, die jeden Tag mit großem Einsatz für die Sicherheit auf unseren Straßen sorgen.
 
Um einer mobilen Gesellschaft Planbarkeit bieten zu können und Anhäufungen bzw. Überschneidungen von Straßenbaustellen bereits bei der Planung zu vermeiden, gibt es bei der Landesstraßenbauverwaltung das Internetportal „Baustellenkooridnierungs- und Informationssystem - BIS“. Unter www.baustellen-bw.de wird die Öffentlichkeit landesweit, darunter auch im Landkreis Reutlingen, schon im Vorfeld entsprechend über Baustellen und die damit zu erwartenden verkehrlichen Auswirkungen informiert.