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Wechsel zu gelabeltem Ökostrom


100% Ökostrom für Kreiskliniken, die Klinik für Psychiatrie und Psychosomatik (PP.rt) sowie Verwaltungsgebäude und Schulen des Landkreises Reutlingen
 
Am 1. Januar 2020 wurde der Strombedarf der Kreiskliniken, der Klinik für Psychiatrie und Psychosomatik (PP.rt), der Verwaltungsgebäude des Landkreises Reutlingen und der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Reutlingen auf 100% hochwertigen Ökostrom mit Label umgestellt. Dies wurde im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung durch den Landkreis Reutlingen initiiert. Durch die Umstellung auf Ökostrom können die Treibhausgasemissionen, die durch den Strombedarf der genannten Gebäude entstehen, von rund 5.800 t pro Jahr um 94% gesenkt werden. Dies entspricht der Jahresemissionsmenge von etwa 470 Personen in Deutschland.
 
Die Umstellung auf Ökostrom ist eine wichtige Maßnahme des Klimaschutzprogrammes im Rahmen des European Energy Awards (eea) des Landkreises Reutlingen, welches auch in Zeiten von Corona weiterhin eine hohe Bedeutung hat. Der eea ist ein bewährtes Qualitätsmanagement-System für die kommunale Energie- und Klimaschutzpolitik und somit eine Auszeichnung für vorbildliche Kommunen und Landkreise. Seit 2012 nimmt der Landkreis Reutlingen erfolgreich am eea teil und erarbeitet jährlich neue Schritte zum Erreichen der Klimaschutzziele. Seit 2015 wurden bereits rund 30% des Strombedarfs der Landkreisgebäude mit Ökostrom gedeckt. Mit einer nunmehr 100%-Versorgung mit Ökostrom kann der Landkreis einen  wichtigen Schritt auf dem Weg hin zu einer klimaneutralen Landkreisverwaltung gehen.
 
Ein Bezug von Ökostrom ist eine einfache aber sehr effektive Klimaschutzmaßnahme. Ökostrom ist aber nicht gleich Ökostrom. Die Qualität macht den Unterschied: nur wenn kontinuierlich zusätzlich neue erneuerbare Stromproduktion geschaffen wird, kann gesamtgesellschaftlich gesehen eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen erreicht werden. Bei echten Ökostrom-Anbietern mit Gütesiegel fließt daher ein Teil der Stromkosten in Investitionsvorhaben in Erneuerbare-Energien-Anlagen (Ökostrom-Fondsmodell) oder es wird gefordert, dass ein bestimmter Anteil des Stroms immer aus Anlagen kommen muss, die bspw. nicht älter als sechs Jahre sind (Ökostrom-Händlermodell). Damit kann strukturell die Förderung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen und somit die Energiewende unterstützt werden. Dies bescheinigen verschiedene Labels - beim Ökostrom des Landkreises handelt es sich um von TÜV Nord geprüften Ökostrom.
 
Ein Wechsel zu gelabeltem Ökostrom ist auch für Privatpersonen ganz einfach. Dafür müssen nur der aktuelle Stromverbrauch, die Kundendaten des bisherigen Versorgers sowie die Nummer des Stromzählers angegeben werden. Der Wechsel kann in der Regel über einen Online-Antrag bei einem neuen Stromanbieter oder dem aktuellen Stromanbieter gestellt werden. Damit kann jeder Privathaushalt den Anteil erneuerbarer Energien im Energiesystem weiter erhöhen.