News

Bundeseinheitlicher Entsorgungsweg von Abfällen aus Haushalten mit positiv auf Covid-19 getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen


In Zeiten von Corona ist es besonders wichtig eine funktionsfähige Abfallentsorgung aufrecht zu erhalten. Im Vordergrund steht dabei der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten der Entsorgungs- und Verwertungsunternehmen.

Ziel ist es, im Entsorgungsgebiet des Landkreises (ohne die Städte Reutlingen, Metzingen und Pfullingen) die Abfuhr von Restmüll und Bioabfall, die Leerung der Papiertonne sowie Sperrmüll auf Abruf auch weiterhin anbieten zu können. Die Abholung der Gelben Säcke erfolgt weiterhin in der Verantwortung der Dualen Systeme.

 
Bundeseinheitlicher Entsorgungsweg von Abfällen aus Haushalten mit positiv auf Covid-19 getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen
 
Zwischenzeitlich fand eine Abstimmung zwischen dem Bund und der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall statt, um ein bundeseinheitliches Vorgehen bei dem Umgang mit Abfällen aus Haushalten mit positiv auf Covid-19 getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen zu gewährleisten. Aufgrund der nun aktualisierten Hinweise des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts gibt der Landkreis Reutlingen für die Entsorgung dieser Abfälle folgende Hinweise:
 
Abfälle aus betroffenen privaten Quarantäne-Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen (z. B. Arztpraxen) sind über die Restmülltonne zu entsorgen.
Hierzu zählen z. B.:
  • häusliche Bioabfälle (Küchenabfälle)
  • Verpackungen (auch Altpapier)
  • Materialien, die zum Abdecken von Mund oder Nase im Zuge der Husten- und Nies-Etikette verwendet wurden
  • Taschen- und Aufwischtücher
  • Einwegwäsche und Hygieneartikel (z. B. Windeln)
  • Schutzkleidung
  • Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen
 
Folgende Abfallfraktionen sollen nicht über die Restmülltonne entsorgt, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufbewahrt werden:
  • Altglas
  • Pfandverpackungen
  • Zeitungen und Bücher
  • Elektro- und Elektronikabfälle
  • Batterien
  • Problemstoffe
 
Der Abfall ist im Haushalt in stabilen, möglichst reißfesten Müllsäcken zu sammeln, um sowohl bei anderen Nutzern der gleichen Restmülltonne als auch bei Dritten wie Müllwerkern eine Gefährdung möglichst auszuschließen. Diese Müllsäcke sind vor Einwurf in die Restmülltonne fest zu verschließen. Scharfe und spitze Gegenstände müssen vor dem Einwurf in festen Behältnissen, die nicht durchstochen werden können, gesammelt werden. Die Müllsäcke dürfen auch bei erhöhtem Müllaufkommen nicht neben dem Abfallbehälter zur Abholung bereitgestellt werden.

Durch die thermische Behandlung dieser Restabfälle wird das neuartige Coronavirus, SARS-CoV-2, sicher zerstört.

Alle übrigen Haushalte entsorgen ihre Abfälle weiter wie bisher, um die Entsorgungskapazitäten nicht unnötig zu belasten.
 
Mobile Grüngutannahmestellen und Häckselplätze im Einzugsgebiet des Landkreises Reutlingen

Die mobilen Grüngutannahmestellen und Häckselplätze im Einzugsgebiet des Landkreises sind noch weitgehend geöffnet, damit kein erhöhter Grünschnittanteil in die Bioabfallbehälter gelangt, der die Kapazitäten der Sammlung und Behandlung von Bioabfällen übersteigt. Um einen regulären Betrieb der Grüngutsammelstellen und Häckselplätze so lange wie möglich zu gewährleisten, bitten wir darum folgendes zu beachten: Warten Sie im Auto, bis Sie den Sammelplatz oder die Annahmestelle befahren können und Ihr Grüngut abgeben können. Halten Sie deutlichen Abstand voneinander, kommen Sie maximal zu zweit, das Personal kann beim Aus- und Beladen nicht behilflich sein. Helfen Sie bitte mit, dass diese Entsorgungswege nicht zum Erliegen kommen. Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der Mitarbeiter vor Ort.

Lediglich der Häckselplatz Römerstein und die mobile Grüngutannahmestelle in Wannweil sind geschlossen.
 
Einschränkungen auf dem Komposthof Pfullingen

Um die Verwertung der Bioabfälle im Landkreis auch weiterhin zu garantieren, wird der Zugang zum Komposthof Pfullingen durch das Landratsamt Reutlingen beschränkt. Ab sofort werden Privathaushalte bis auf Weiteres nicht mehr auf das Betriebsgelände gelassen. Somit ist für diesen Personenkreis die Abgabe von Baum- und Strauchschnitt sowie der Erwerb von Erden auf dem Komposthof nicht mehr möglich. Auch die Führungen auf dem Komposthof finden bis auf Weiteres nicht mehr statt. Gewerbetreibende wie z. B. die Garten- und Landschaftsbaubetriebe können den Komposthof zunächst noch weiterhin nutzen.
 
Bei Fragen steht das Kreisamt für nachhaltige Entwicklung gerne telefonisch 07121 480-3395 oder per Mail abfallwirtschaft(at)kreis-reutlingen.de zur Verfügung. Nutzerinnen und Nutzer der App „AbfallKreisRT“ werden zeitnah durch Push-Nachrichten über neue Entwicklungen informiert.