Dienstleistungen

Fachdienst § 35a

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche


Für Kinder, die erhebliche Schwierigkeiten im Lesen und/oder Schreiben oder im Rechnen haben und bei denen alle schulischen Förderungsmaßnahmen ausgeschöpft sind.
Falls die Lernstörung zu weitergehenden Beeinträchtigungen geführt hat, kann eventuell eine außerschulische Hilfe im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII notwendig werden.

Wo?
Dienstgebäude St.-Wolfgangstraße 15
Landratsamt (Haus 6), Sankt-Wolfgang-Str. 15, RT
Sankt-Wolfgang-Straße 15
72764 Reutlingen
Sekretariat
Schwaner, A.
Kreisjugendamt: Sekretariat d. Abteilungsleitung, Fachdienst §35a, Zentraler Pflegekinderdienst / Bereitschaftspflegedienst und Adoption im Sozialen Dienst
Fax:
07121 480-1814