Dienstleistungen

Straßenverkehrsbehörde

Das Landratsamt Reutlingen ist untere Straßenverkehrsbehörde und innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches für die Regelung und Lenkung des öffentlichen Verkehrs nach Maßgabe der Straßenverkehrsordnung zuständig. Oberste Priorität hat dabei die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer.

Die Großen Kreisstädte Reutlingen und Metzingen sind ebenfalls untere Straßenverkehrsbehörden und somit für ihre Gemarkung selbst zuständig.

Zu den wichtigsten Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde zählen:

  • Dauerhafte Verkehrsrechtliche Anordnungen
  • Durchführung von Verkehrsschauen
  • Entschärfung von Unfallhäufungsstellen
  • vorübergehende Verkehrsrechtliche Anordnungen (Baustellen, Veranstaltungen, Hockete, Festumzüge, Sportveranstaltungen usw.)
  • Erlaubnis für Veranstaltungen nach § 29 Abs. 2 StVO
  • Ausnahmegenehmigungen (Gurt- und Helmpflicht sowie vom Befahren gesperrter Straßen oder Halt- und Parkverbote)
Wo?
Dienstgebäude C Aulberstraße 27
Landratsamt (Haus 3), Aulberstraße 27, Reutlingen
Amt für Recht, Ordnung und Verkehr
Aulberstraße 27
72764 Reutlingen