Straßenverkehrsbehörde
Das Landratsamt Reutlingen ist untere Straßenverkehrsbehörde und innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches für die Regelung und Lenkung des öffentlichen Verkehrs nach Maßgabe der Straßenverkehrsordnung zuständig. Oberste Priorität hat dabei die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer.
Die Großen Kreisstädte Reutlingen und Metzingen sind ebenfalls untere Straßenverkehrsbehörden und somit für ihre Gemarkung selbst zuständig.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde zählen:
- Dauerhafte Verkehrsrechtliche Anordnungen
- Durchführung von Verkehrsschauen
- Entschärfung von Unfallhäufungsstellen
- vorübergehende Verkehrsrechtliche Anordnungen (Baustellen, Veranstaltungen, Hockete, Festumzüge, Sportveranstaltungen usw.)
- Erlaubnis für Veranstaltungen nach § 29 Abs. 2 StVO
- Ausnahmegenehmigungen (Gurt- und Helmpflicht sowie vom Befahren gesperrter Straßen oder Halt- und Parkverbote)
Wo?
Landratsamt (Haus 3), Aulberstraße 27, Reutlingen
Amt für Recht, Ordnung und Verkehr
Amt für Recht, Ordnung und Verkehr
Aulberstraße 27
72764 Reutlingen
72764 Reutlingen
Mitarbeiter
Stellvertretender Abteilungsleiter
Barnstorf, N.
Sachbearbeiterin für vorübergehende verkehrsrechtliche Angelegenheiten
Fedor, B.
Sachbearbeiter für vorübergehende verkehrsrechtliche Angelegenheiten
Reiske, J.
Sachbearbeiterin für vorübergehende verkehrsrechtliche Angelegenheiten
Rilling, T.
Schwertransporte
Schlegel, H.
übergeordnete Verwaltungsebene
zugehörige Dienstleistungen
Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen
Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Dauerhafte Verkehrsrechtliche Anordnungen
Durchführung von Verkehrsschauen
Entschärfung von Unfallhäufungsstellen
Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO
Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragen ("orangefarbener Parkausweis")
Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")
Vorübergehende Verkehrsrechtliche Anordnungen