Dienstleistungen

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Tuberkulosefürsorge

Tuberkulose-Fürsorge nach dem Infektionsschutzgesetz

 
Die Tuberkulose ist weltweit verbreitet und gehört (neben HIV/AIDS und Malaria) zu den häufigsten Infektionskrankheiten, deren Erreger „Mycobacterium tuberculosis-Komplex“ durch Tröpfcheninfektion übertragen werden.
Zum Mycobacterium tuberculosis-Komplex werden verschiedene Spezies gezählt, der häufigste Erreger von Tuberkulose-Infektionen beim Menschen ist Mycobakterium tuberculosis.
 
Die Gefahr einer Ansteckung ist in Deutschland, wie in den meisten westlichen Industriestaaten, als eher gering einzustufen.
Die weltweit zunehmenden Flüchtlingsströme sowie der internationale Reiseverkehr spielen jedoch  eine bedeutende Rolle bei der grenzüberschreitenden Verbreitung der Tuberkulose.
 
Der Tuberkuloseerreger wird durch Tröpfcheninfektion beim Sprechen, Husten, Lachen oder Niesen übertragen.
Die Behandlung erfolgt durch spezielle Medikamente und ist weltweit standardisiert.
Die Tuberkulose verläuft zu Beginn meist schleichend, mit wenigen Beschwerden und ist daher besonders tückisch.
Wird die Behandlung nicht konsequent durchgeführt, kann die gefürchtete Resistenzentwicklung der Bakterien entstehen, das bedeutet, die eingesetzten Medikamente werden unwirksam.

Meldepflicht der Tuberkulose gemäß
§ 6 und § 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Dem Gesundheitsamt werden die Erkrankung und der Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose (mit und/oder ohne direkten Labornachweis) namentlich gemeldet.

Aufgaben des Gesundheitsamtes:

  • Ermittlung von Neuerkrankungen nach § 6 und § 7 IfSG.
  • Information von Neuerkrankten und deren Familien über die Erkrankung sowie die Art und Dauer der Behandlung, Beratung und Unterstützung der sozialmedizinischen Fragen und Problemen.
  • Überwachung der Erkrankten gemäß § 29 IfSG nach Abschluss der Behandlung durch regelmäßige fachärztliche Kontrollen.
  • Veranlassung und Durchführung der Umgebungsuntersuchungen (UU) der Kontaktpersonen nach § 16 und § 25 IfSG und den DZK-Empfehlungen.
  • Untersuchung von Personengruppen, die ein erhöhtes Risiko für eine Tuberkuloseinfektion haben, zum Beispiel geflüchtete Personen oder auch Menschen ohne festen Wohnsitz nach IfSG.
  • Erfassung und statistische Aufarbeitung der regionalen Erkrankungsfälle. Diese Daten werden nach dem IfSG in ein bundes-und europaweites Meldenetz zur Überwachung des Infektionsgeschehens eingespeist.

Kooperationspartner

  • niedergelassene Fachärzte für Lungenkrankheiten und Infektiologie
  • niedergelassene Hausärzte
  • Kliniken
  • Mitarbeiter des Deutschen Zentral-Komitees für Tuberkulose

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