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Archivgut einsehen oder Einsicht beantragen

Interessieren Sie sich für Landes-, Heimat- oder Familiengeschichte oder benötigen Sie Auskunft zu anderen historischen Fragen? Dann können Sie das in den Archiven verwahrte Archivgut einsehen.

Analoges und digitales Archivgut ist von bleibendem Wert und für die Geschichte des Landes von großer Bedeutung.

Üblicherweise ist Archivgut nach seinem Entstehen 30 Jahre lang gesperrt. Vorher können Sie es nicht nutzen. Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, dürfen Sie frühestens zehn Jahre nach deren Tod nutzen. Können Sie den Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand feststellen, endet die Sperrfrist 90 Jahre nach der Geburt. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Sperrfristen auf Antrag auch verkürzt werden.

Das Kreisarchiv Reutlingen sorgt dafür, Archivgut als Teil des kulturellen Erbes und der Erinnerungskultur zu sichern, zu erhalten und zugänglich zu machen.

zuständige Stelle

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • für die Nutzung des Lesesaals: Benutzungsantrag
  • bei Nutzung von gesperrtem Archivgut:
    • genehmigter Antrag auf Verkürzung von Sperr-/ Schutzfristen und
    • möglicherweise Einwilligung der betroffenen Person oder deren Hinterbliebenen
  • für Auskunft zu Angaben Ihrer eigenen Person im Archivgut:
    • präzise Angaben zum betreffenden Gegenstand und
    • Angabe der Zeit und der Behörde, die die Akten vor der Zuleitung in das Archiv gespeichert hatte
Verfahrensablauf

Sie können das Archivgut direkt im Lesessaal des Archivs nutzen. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Tipp: Um Ihnen die best mögliche Unterstützung bieten zu können, sollten Sie zunächst schriftlich Kontakt aufnehmen.

Erforderliche Unterlagen

beim ersten Besuch in einem Archiv: gültiger Personalausweis oder Reisepass

Vertiefende Informationen
Zugehörigkeit zu