Heimaufsicht
Die Heimaufsicht
Aufgaben der Heimaufsicht
Jährliche unangemeldete Kontrollen gemeinsam mit einer Ärztin des
Kreisgesundheitsamtes und einer Pflegefachkraft in Bezug auf
Schutz der Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner.
-
ist Ansprechpartner der Heimbetreiber und der Heimbewohner/innen
sowie der Angehörigen und Betreuer.
- ist Ansprechpartner für Heimbeiräte und Heimfürsprecher.
Aufgaben der Heimaufsicht
Jährliche unangemeldete Kontrollen gemeinsam mit einer Ärztin des
Kreisgesundheitsamtes und einer Pflegefachkraft in Bezug auf
- die bauliche Ausstattung der Heime
- die hygienischen Vehältnisse
- die personelle Ausstattung
- die Qualität der Betreuung und Pflege
- der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Heimbeiräte und Heimfürsprecher über ihre Rechte und Pflichten.
- von Personen und Trägern, die Heime betreiben oder errichten wollen.
- Mängelberatung
- Einleitung von Maßnahmen zur Beseitigung von Beeinträchtigungen oder Abwendung drohender Gefahren für die Bewohnerinnen und Bewohner.
Schutz der Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner.
Mitarbeiter
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