Dienstleistungen

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Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Die deutsche Staatsangehörigkeit geht automatisch mit dem freiwilligen Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit verloren.

Wenn Sie vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit einen Antrag auf schriftliche Genehmigung zur Beibehaltung stellen, geht die Staatsangehörigkeit nicht verloren.

Bei der Entscheidung über den Antrag sind die öffentliche und privaten Belange gegeneinander abzuwägen.
Verfahrensablauf
Die Genehmigung zur Beibehaltung erfolgt nur auf Antrag. Diesen erhalten Sie auf persönliche Anfrage von den Mitarbeiterinnen auf dem Landratsamt ausgehändigt. In einem Beratungsgespräch werden Sie ausführlich darüber informiert, welche Unterlagen aufgrund der persönlichen Situation vorzulegen sind.
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich sind.
Kosten/Leistung
Die Ausstellung einer Beibehaltungsgenehmigung beträgt 255 €.
Bei Rücknahme oder Ablehnung wird eine Bearbeitungsgebühr fällig.