Tankanlagenüberwachung
Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizöl, Diesel usw.), sogenannte "Tankanlagen", sind durch zugelassene Sachverständige zu überprüfen. Die Betreiber müssen die erforderlichen Überprüfungen eigenverantwortlich und unaufgefordert veranlassen.
Eine einmalige Überprüfungspflicht gilt grundsätzlich für alle Tankanlagen
Bei anderen Inhaltsstoffen (z. B. Altöl) kann die wiederkehrende Prüfpflicht aufgrund der Wassergefährdungsklasse abweichen.
Eine einmalige Überprüfungspflicht gilt grundsätzlich für alle Tankanlagen
- vor Inbetriebnahme
- nach einer wesentlichen Änderung
- bei Stilllegung
Bei anderen Inhaltsstoffen (z. B. Altöl) kann die wiederkehrende Prüfpflicht aufgrund der Wassergefährdungsklasse abweichen.
Mitarbeiter
Tankanlagenüberwachung (AwSV)
Sekretariat - Abfallrecht, Altlasten, Bodenschutz und Tankanlagenüberwachung (AwSV)
Abfallrecht, Recht und Verwaltung und Tankanlagenüberwachung (AwSV)
Rechtsgrundlage
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSVweitere Hinweise
Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung (Faltblatt AwSV)Merkblatt zu Prüfpflichten von Tankanlagen nach AwSV mit Sachverständigenliste
Fachbetriebsliste
Zugehörigkeit zu