Dienstleistungen

Dienstleistung

Fahrpersonalrecht

Bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht einschließlich Anhänger von über 2,8 t unterliegen die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer der Überwachung.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EG) 561/2006

Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) vom 27.06.2005