Dienstleistungen

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Gefahrgutbeauftragter

Betriebe mit einer Beförderungsleistung von mehr als 50 t (netto) gefährlicher Güter pro Jahr müssen zur Überwachung und Dokumentation der Beförderungen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Die Schulung des Gefahrgutbeauftragten erfolgt bei der zuständigen IHK.
Rechtsgrundlage
Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV 2005)