Dienstleistungen

Dienstleistung

Arbeitszeitgesetz, Sonn- und Feiertagsarbeit

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindliche Rahmenbedingungen für die Gestaltung der Arbeitszeiten von Arbeitnehmern fest. Allerdings können in bestimmten Fällen Ausnahmegenehmigungen beispielsweise für Sonn- und Feiertagsarbeit erteilt werden.
Rechtsgrundlage
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)