Dienstleistungen

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Asbest

Für Asbest gilt in der Bundesrepublik Deutschland seit 1993 ein Herstellungs- und Verwendungsverbot. Eine Pflicht zur Sanierung besteht indes nicht. Für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest gilt die Technische Regel Gefahrstoffe. Diese Arbeiten erfordern einen Sachkundenachweis und müssen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Rechtsgrundlage
Technische Regel Gefahrstoffe (TRGS) 519 „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Asbest“