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Waffenrecht: Ein-/Austragung von Schusswaffen nach Erwerb/Überlassen

Waffenbesitzkarteninhaber müssen den Erwerb bzw. das Überlassen von Schusswaffen (auch wesentliche Teile und Schalldämpfer) binnen zwei Wochen schriftlich oder elektronisch anzeigen und gleichzeitig die Waffenbesitzkarte und, sofern die betreffende Waffe in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen ist/werden soll, auch diesen zur Eintragung oder Berichtigung bei der zuständigen Behörde vorlegen.

Voraussetzungen
  • Erlaubnis zum Erwerb und/oder Besitz von Schusswaffen
Erforderliche Unterlagen
  • Anzeige des Erwerbs oder des Überlassens von Waffen/Waffenteilen

           --> Nutzen Sie bitte das Formular Ein-/Austrag von Waffen

  • Waffenbesitzkarte (ggf. Europäischer Feuerwaffenpass)
Kosten/Leistung

pro Waffe/Waffenteil  
                                               
28,00 Euro Ein-/Austrag in Waffenbesitzkarte 
20,00 Euro Ein-/Austrag in Europäischen Feuerwaffenpass
 
Jeder weitere Ein-/Austrag (im Rahmen des selbigen Erwerbs- oder Überlassungsvorgangs)
20,00 Euro
 
Austragung bei vollständiger Auflösung des Waffenbestandes
10,00 Euro

Weitere Hinweise

Sofern Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs einer Langwaffe auf Grundlage eines Jagdscheines noch keine Waffenbesitzkarte besitzen oder Ihr Dokument hält keine Eintragungsmöglichkeit mehr bereit, müssen Sie eine (neue) Waffenbesitzkarte beantragen.
 
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