Kraftfahrzeugkennzeichen oder Plaketten - bei Unleserlichkeit oder Beschädigung ersetzen
Sie benötigen Ersatz, wenn
- Ihr Kennzeichenschild beschädigt oder unleserlich geworden ist oder
- eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) sich vom Kennzeichen gelöst hat oder so beschädigt ist, dass der Sicherheitscode lesbar wird.
Teams
Voraussetzungen
Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette sind unleserlich oder beschädigt.
Verfahrensablauf
Legen Sie uns Ihre "alten" Kennzeichenschilder vor. Die Kennzeichen oder Plaketten werden dann ausgetauscht.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/ Firmen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I zu finden ist: Nachweis über eine gültige HU durch den letzten HU-Bericht
- bisheriges oder bisherige Kennzeichen
Hinweis: Wenn Sie ein Kennzeichen aus einem anderen Verwaltungsbezirk mitgenommen haben, müssen Sie alle am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen zur Stempelung vorlegen.
Frist/Dauer
- Link zur Online-Terminauswahl
- Informationen und Formulare zur Kfz-Steuer
- Hier finden Sie das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
Kosten/Leistung
je nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 0,50
Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzlich Kosten an.
Rechtsgrundlage
- § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Ausstellung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen)
- § 29 Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO) (Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger)
- § 47 a Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO) (Abgasuntersuchung (AU))
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Weitere Hinweise
Erforderliche Unterlagen für die ZulassungVollmacht
Einverständniserklärung bei minderjährigen Fahrzeughaltern
Bitte beachten:
Für jeden einzelnen Zulassungsvorgang muss ein SEPA-Mandat mit Unterschrift von Halter/in und Zahler/in vorgelegt werden!
Zugehörigkeit zu