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Waffenrecht: Schießerlaubnis

Zum Schießen mit einer Schusswaffe (auch erlaubnisfreie Waffen) wird grundsätzlich eine Erlaubnis benötigt. Diese Erlaubnis kann ausnahmsweise erteilt werden, wenn hierfür ein waffenrechtliches Bedürfnis nachgewiesen wird. Die Schießerlaubnis beantragen Sie bitte formlos ohne Antragsformular unter der Angabe von Ort, Datum, Zweck, Anzahl der Schüsse. Dies gilt nicht für die Schießerlaubnis für Gehege/ Jagdreviere/ Gewässer. Den hierfür notwendigen Antrag finden Sie unter "weitere Hinweise".
Voraussetzungen
Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro (pauschal) für Personen- und Sachschäden.
Kosten/Leistung

Für die Erteilung einer Schießerlaubnis wird eine Gebühr von 25 bis 200 Euro erhoben.

Die Gebühren sind nach der neuen Gebührenverordnung vom 19.12.2018 gültig ab 01.02.2019.

Weitere Hinweise
Antrag auf eine Schießerlaubnis (Gehege)


Eine Schießerlaubnis wird nicht benötigt, wenn bei Sportveranstaltungen (zum Beispiel 100m-Lauf und Ähnliches) mit Schreckschusswaffen oder Signalwaffen zur Abgabe von Start-/Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter geschossen wird, sofern eine optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

Ebenso verhält es sich bei Not- und Rettungsübungen, bei denen das Abfeuern von Signalwaffen erforderlich ist und zur Selbstverteidigung, wenn Leib und Leben bedroht sind.