Waffenrecht: Waffenabgabe
Besitzern von registrierten Schusswaffen in unserem Zuständigkeitsbereich, die ihre Waffenbesitzkarten zurückgeben und die Waffen und gegebenenfalls Munition zur Vernichtung abgeben möchten, bieten wir die Möglichkeit, dies (nach Vereinbarung eines Termins) kostenlos bei der Waffenbehörde des Landratsamt Reutlingen zu erledigen.
Mitarbeiter
Voraussetzungen
TerminvereinbarungErforderliche Unterlagen
- Waffe
- Waffenbesitzkarte
- gültiger Personalausweis
- gegebenenfalls Vollmacht
Kosten/Leistung
Für die Abgabe von Waffen zur Vernichtung fallen keine Gebühren anZugehörigkeit zu