Dienstleistungen

Dienstleistung

Familien- und Jugendberatung in Anspruch nehmen

Eltern, Kinder, Jugendliche und pädagogische Fachkräfte finden Ansprechpartner in den Familien- und Jugendberatungen.

In Familien gibt es Situationen und Zeiten, die Fragen, Unsicherheiten und Unzufriedenheiten mit sich bringen können:

  • Veränderungen nach der Geburt eines Kindes,
  • Schwierigkeiten im Kindergarten, in der Schule, in der Ausbildung,
  • Probleme beim Erwachsen werden
  • Umgang mit Trennung, Krankheit oder Tod.

In den Beratungsstellen können Sie mit uns über diese und ähnliche Fragen sprechen.

zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die kreisangehörige Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis übergeben.

Voraussetzungen

Sie haben das Gefühl, mit Ihren Kindern nicht mehr zurechtzukommen.

Verfahrensablauf

Termine für eine Beratung werden in der Regel telefonisch vereinbart. In dringenden Fällen kann auch kurzfristig eine Beratung erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Familien- und Jugendberatung sind in der Regel keine Unterlagen nötig.

Frist/Dauer

Keine

Kosten/Leistung

Für die Familien- und Jugendberatung entstehen Ihnen keine Kosten.

Rechtsbehelf

Kein

Vertiefende Informationen
  • Anonymes Online-Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (Fachverband der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erziehungsberatungsstellen)