Einschulungsuntersuchung wahrnehmen
Alle Kinder, die in Baden-Württemberg eingeschult werden, müssen an der Einschulungsuntersuchung teilnehmen.
Sie gliedert sich in zwei Untersuchungsschritte.
Schritt 1 erfolgt für alle Kinder in der Regel im vorletzten Jahr vor der Einschulung. So können Kinder gegebenenfalls frühzeitig gefördert oder gezielt behandelt werden.
Schritt 2 findet im Jahr vor der Einschulung statt. Hier steht die Feststellung eventueller gesundheitlicher Einschränkungen im Vordergrund.
Hinweis:
Alle Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden in Schritt 2 von einer Schulärztin oder von einem Schularzt untersucht.
Bei Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, entscheidet die Schulärztin oder der Schularzt, ob eine ärztliche Untersuchung in Schritt 2 notwendig ist.
Darüber hinaus können auch die zuständige Schule oder Erzieherinnen und Erzieher eine Untersuchung durch die Schulärztin oder den Schularzt beantragen bzw. vorschlagen.
für den Schritt 1 der Einschulungsuntersuchung:
- Ihr Kind steht 24 bis 15 Monate vor der termingerechten Einschulung.
für den Schritt 2 der Einschulungsuntersuchung:
- schulpflichtige Kinder
- Kinder, die zurückgestellt werden sollen.
Zusammen mit der Einladung erhalten Sie auch einen Fragebogen. Das Ausfüllen des Fragebogens ist freiwillig. Er unterstützt allerdings den Arzt dabei, den Entwicklungsstand Ihres Kindes besser einzuschätzen und die Untersuchung auf Ihr Kind vorzubereiten. Aus demselben Grund soll auch die Erziehungskraft einen Fragebogen zu der bisherigen Entwicklung Ihres Kindes ausfüllen, allerdings nur mit Ihrer Zustimmung.
Bitte bringen Sie diese Unterlagen zusammen mit dem gelben Früherkennungsheft und dem Impfbuch zur Untersuchung mit!
Hinweis: Haben Sie kein Einladungsschreiben erhalten, müssen Sie sich persönlich an das Gesundheitsamt Ihres Wohnsitzes wenden. Als Erziehungsberechtigter sind Sie verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Kind an der Untersuchung teilnimmt.
In der Regel findet die Untersuchung in den Räumen der Tageseinrichtung für Kinder statt. Sie sind als Erziehungsberechtigter eingeladen, an der Basisuntersuchung teilzunehmen. Sollte eine anschließende Untersuchung durch den Arzt notwendig werden, ist die Teilnahme eines Erziehungsberechtigten an dieser Untersuchung verpflichtend.
Basisuntersuchung durch die medizinische Assistentin des Gesundheitsamtes im vorletzten Kindergartenjahr:
- Messen von Größe und Gewicht des Kindes
- Hör- und Sehtest
- Überprüfung des Impfstatus und gegebenenfalls Impfberatung
- Erhebung der Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen Körpermotorik (z.B. Hüpfen auf einem Bein oder Seiltänzergang)
- Hand-Finger-Motorik (Nachmalen von Figuren wie z.B. Pfeilen)
- Körperbewusstsein
- Aussprache und Sprachentwicklung (z.B. Nachsprechen von Sätzen, Erzählen einer Bildergeschichte)
- kognitive Entwicklung (z.B. Mengenerfassung)
- Selbstständigkeit (z.B. beim An- und Ausziehen, Mitarbeit bei Aufgaben)
- Unruhe als ein Zeichen für Hyperaktivität
- emotionale Entwicklung
- Verhalten/soziale Kompetenz
Der Arzt des Gesundheitsamtes
- bewertet bei allen Kindern die Untersuchungsergebnisse und Dokumente,
- informiert die Eltern schriftlich beziehungsweise mündlich über die Untersuchungsergebnisse,
- entscheidet über weitere Untersuchungen und führt sie teilweise selbst durch,
- veranlasst die Durchführung des SETK 3-5 (SprachEntwicklungsTest für 3- bis 5-jährige Kinder) bei Kindern mit auffälligen Befunden im Sprach-Screening,
- berät die Eltern über Fördermaßnahmen in der Familie und
- bespricht die Untersuchungsergebnisse mit dem Erzieher und der Kooperationslehrkraft, wenn die Eltern hiermit einverstanden sind.
Für jedes Kind wird eine Schulgesundheitskarte angelegt, auf der das Ergebnis der Einschulungsuntersuchung vermerkt wird. Sie wird im Gesundheitsamt verwahrt und kann ausschließlich von den Erziehungsberechtigten eingesehen werden.
Schritt 2 erfolgt in der Regel um den Zeitpunkt der Schulanmeldung. Diese Untersuchung wird nicht bei allen Kindern durchgeführt. Sie wird der individuellen Situation des Kindes und der Familie angepasst und findet im Gesundheitsamt statt.
- Einladung zur Einschulungsuntersuchung
- Einwilligungserklärung
- Teilnahmekarte/ Untersuchungsheft für Kinder (gelbes U-Heft)
- Impfausweis (Impfbuch)
- (ausgefüllter Elternfragebogen - freiwillig)
- (falls vorhanden: wichtige Arztberichte - freiwillig)
- Schritt 1: in der Regel 23 bis 12 Monate vor dem Termin der regulär vorgesehenen Einschulung
- Schritt 2: im Jahr vor der termingerechten Einschulung
keine
- § 91 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) (Schulgesundheitspflege)
- Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Durchführung schulärztlicher Untersuchungen sowie zielgruppenspezifischer Untersuchungen und Maßnahmen in Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen (Schuluntersuchungsverordnung)
- Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung der Einschulungsuntersuchung und der Jugendzahnpflege (VWV ESU und Jugendzahnpflege)
- Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Durchführung einer Sprachstandsdiagnose in Verknüpfung mit der Einschulungsuntersuchung vom 18. Dezember 2008
- § 8 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) (Schulgesundheitspflege)
- § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes)