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Kraftfahrzeugsteuer - Steuervergünstigung für behinderte Menschen beantragen

Sonstiges

Wollen Sie das Fahrzeug vorübergehend oder dauerhaft zu anderen als den begünstigten Zwecken nutzen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle sofort mitteilen. Sie setzt die Kraftfahrzeugsteuer für die Dauer der zweckfremden Nutzung, mindestens jedoch für einen Monat, fest. Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung oder die Steuerermäßigung wegfallen.

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