Dienstleistungen

Dienstleistung

Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)

Voraussetzungen
  • bei Verschrottung: Verwertungsnachweis von Ihrer Autoverwertung. Diese bestätigt die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs.
  • bei Verbleib Ihres Fahrzeugs: formlose Erklärung
Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: zusätzlich: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen zusätzlich: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder
  • Verwertungsnachweis
  • Erklärung über den Verbleib oder darüber, dass das Fahrzeug nicht als Abfall zu entsorgen ist
Online-Verfahren
Weitere Hinweise

Voraussetzungen für die Online-Außerbetriebsetzung:

eine Online-Außerbetriebsetzung ist nur mit neuen Zulassungsbescheinigungen und Kennzeichen möglich, die mit Sicherheitscodes versehen sind (seit 2015 ausgegeben). Bei Fahrzeugen, deren Papiere und Kennzeichen vor 2015 ausgestellt wurden, ist eine Online-Außerbetriebsetzung nicht möglich. Dies ist weiterhin nur in der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.

Sie müssen einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen
Aufenthaltstitel besitzen und die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet haben.

Eine elektronische Bezahlung erfolgt nur über Kreditkarte (Visa- oder Mastercard) oder über GiroPay.

Die Online-Außerbetriebsetzung kann unter folgendem Link aufgerufen werden:

Link zur Online-Außerbetriebsetzung

Veräußerungsanzeige
Vollmacht
Einverständniserklärung bei minderjährigen Fahrzeughaltern
Informationen und Formulare zur Kfz-Steuer


Bitte beachten:
Für jeden einzelnen Zulassungsvorgang muss ein SEPA-Mandat mit Unterschrift von Halter/in und Zahler/in vorgelegt werden!

Zugehörigkeit zu