Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)
- bei Verschrottung: Verwertungsnachweis von Ihrer Autoverwertung. Diese bestätigt die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs.
- bei Verbleib Ihres Fahrzeugs: formlose Erklärung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: zusätzlich: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: zusätzlich: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen zusätzlich: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder
- Verwertungsnachweis
- Erklärung über den Verbleib oder darüber, dass das Fahrzeug nicht als Abfall zu entsorgen ist
Voraussetzungen für die Online-Außerbetriebsetzung:
eine Online-Außerbetriebsetzung ist nur mit neuen Zulassungsbescheinigungen und Kennzeichen möglich, die mit Sicherheitscodes versehen sind (seit 2015 ausgegeben). Bei Fahrzeugen, deren Papiere und Kennzeichen vor 2015 ausgestellt wurden, ist eine Online-Außerbetriebsetzung nicht möglich. Dies ist weiterhin nur in der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.
Sie müssen einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen
Aufenthaltstitel besitzen und die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet haben.
Eine elektronische Bezahlung erfolgt nur über Kreditkarte (Visa- oder Mastercard) oder über GiroPay.
Die Online-Außerbetriebsetzung kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
Link zur Online-Außerbetriebsetzung
Veräußerungsanzeige
Vollmacht
Einverständniserklärung bei minderjährigen Fahrzeughaltern
Informationen und Formulare zur Kfz-Steuer
Bitte beachten:
Für jeden einzelnen Zulassungsvorgang muss ein SEPA-Mandat mit Unterschrift von Halter/in und Zahler/in vorgelegt werden!