Unterhaltsvorschuss beantragen
Wenn Sie alleinerziehend sind und der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht oder unzureichend nachkommt, können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen.
Am 01.07.2019 wurde das Kindergeld erhöht. Der monatliche Zahlbetrag beträgt nun maximal:
ab 01.07.2019 |
1. Altersgruppe (0-5 Jahre) |
2. Altersgruppe (6-11 Jahre) |
3. Altersgruppe (12-17 Jahre) |
Mindestunterhalt (§ 2 Abs. 1 UVG) |
354 EUR | 406 EUR | 476 EUR |
abzüglich Kindergeld (§ 2 Abs. 2 UVG) |
204 EUR | 204 EUR | 204 EUR |
Zahlbetrag monatlich |
150 EUR | 202 EUR | 272 EUR |
Hier finden Sie den Vordruck:
Voraussetzungen
Das Kind
- lebt in Deutschland bei einem Elternteil, der ledig, verwitwet, geschieden oder dauernd getrennt lebend ist und nicht mit dem anderen (unterhaltspflichtigen) Elternteil in Haushaltsgemeinschaft
- erhält keinen oder nur unzureichenden Unterhalt von dem anderen Elternteil bzw. Waisenbezüge, die unterhalb des o.g. Zahlbetrags liegen
- das Kind oder der alleinerziehende Elternteil bezieht keine Leistungen vom Jobcenter
- durch die Unterhaltsvorschussleistung ist das Kind nicht mehr auf Leistungen des Jobcenters angewiesen
- der alleinerziehende Elternteil bezieht zwar Leistungen vom Jobcenter, hat aber darüber hinaus ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 600 EUR.
Kein Anspruch besteht beispielsweise in folgenden Fällen:
- Beide Elternteile leben zusammen in einem Haushalt
- Beide Elternteile betreuen das Kind gemeinsam
- der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist wieder verheiratet
- das Kind lebt in einem Heim oder in Vollzeitpflege
- Ab Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes: das Kind oder der alleinerziehende Elternteil beziehen Leistungen nach dem SGB II oder der alleinerziehende Elternteil bezieht Leistungen nach dem SGB II und hat gleichzeitig ein Einkommen von weniger als 600 EUR brutto.
Verfahrensablauf
Senden Sie bitte das Beiblatt und den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die Unterhaltsvorschusskasse. Bei Rückfragen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Vordruck.Rechtsgrundlage
weitere Hinweise
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Sekretariat | ||
Frau Arnold | 07121/480-4239 | |
Bewilligung | ||
Frau Schmid | A-B | 07121/480-4232 |
Frau Speidel | C-G | 07121/480-4083 |
Frau Rüdele | H-K | 07121/480-4233 |
Frau Moll | L-N | 07121/480-4060 |
Herr Ulrich | O-Sd | 07121/480-4235 |
Frau Fehn | Se-Z | 07121/480-4088 |
Rückgriff | ||
Frau Lewandowski | A-Dt | 07121/480-4238 |
Frau Schweizer | Du-Hh | 07121/480-4091 |
Herr Baum | Hi-Mam | 07121/480-4050 |
Frau Gebhardt | Man-Sb | 07121/480-4067 |
Frau Baldauf | Sc-St | 07121/480-4089 |
Herr Schwarz | Su-Z | 07121/480-4234 |
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen des jeweiligen Kindes.
Bei mehreren Kindern eines alleinerziehenden Elternteils, die unterschiedliche Nachnamen führen, kann die Zuständigkeit hiervon abweichen.
Zugehörigkeit zu