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Kleinen Waffenschein beantragen

Den "Kleinen Waffenschein" benötigen Sie, wenn Sie bei sich führen wollen:

  • eine Schreckschusswaffe,
  • eine Reizstoffwaffe oder
  • eine Signalwaffe mit PTB-Kennzeichnung

Der Begriff "Führen" bedeutet nach dem Waffengesetz: Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb

  • der eigenen Wohnung,
  • der eigenen Geschäftsräume,
  • des eigenen befriedeten Besitztums (z.B. eingezäuntes Grundstück) oder
  • einer Schießstätte.

Achtung: Das Führen einer erlaubnisfreien Waffe ist eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft.

Auch erlaubnisfreie Waffen und Munition müssen Sie ordnungsgemäß aufbewahren.

zuständige Stelle

die Kreispolizeibehörden

Kreispolizeibehörde ist, je nach Wohnort:

  • das Landratsamt,
  • die Stadtverwaltung (in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten) oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft
Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Kleinen Waffenschein sind:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Zuverlässigkeit
  • persönliche Eignung: Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Sie beispielsweise nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder psychisch krank sind.
Verfahrensablauf

Sie müssen den Kleinen Waffenschein bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Das Landratsamt Reutlingen ist zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Gebiet des Landkreises Reutlingen haben und nicht in den Großen Kreisstädten Metzingen oder Reutlingen wohnen.

Den Antrag finden Sie am Ende dieser Seite.

Die zuständige Behörde prüft, ob Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Dazu holt sie vor allem folgende Auskünfte ein:

  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister
  • Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
  • Stellungnahme des Landeskriminalamts

Hat die zuständige Behörde Bedenken, ob Sie persönlich geeignet sind, kann sie ein

  • amts- oder fachärztliches oder
  • ein fachpsychologisches Zeugnis verlangen.
Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass)
  • möglicherweise ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis
Kosten/Leistung
Ausstellung kleiner Waffenschein: 63,00 Euro

Sonstiges

Der "Kleine Waffenschein" ist nicht befristet.

Auch wenn Sie erlaubnisfreie Waffen oder Munition besitzen, müssen Sie alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, dass

  • diese Gegenstände nicht abhanden kommen oder
  • andere Personen sie nicht unerlaubt an sich nehmen.