Dienstleistungen

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Gerichtsärztliche Gutachten

Die Ärztinnen oder Ärzte der Gesundheitsämter nehmen gerichtsärztliche Tätigkeiten nach § 42 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit wahr.

Die gerichtsärztlichen Tätigkeiten umfassen die Erstellung ärztlicher Zeugnisse und Gutachten in Betreuungs- und Unterbringungssachen in unabdingbar erforderlichem Umfang, insbesondere in Bezug auf Personen, die keinen regelmäßigen Zugang zur Gesundheitsversorgung haben, nach den Vorgaben des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Im Auftrag der Gerichte gibt der amtsärztliche Dienst zu Fragen der Verhandlungs-, Prozess und Haftfähigkeit gutachterliche Stellungnahmen ab.