Begutachtung nach dem Bundesteilhabegesetz
Werden beim Sozialamt Leistungen der Eingliederungshilfe beantragt, beurteilen die zuständigen Ärztinnen und Ärzte des Landratsamtes Reutlingen die gesundheitliche Situation und beraten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingliederungshilfe in medizinischen Fragestellungen.
Die Antragsstellung erfolgt nicht in der medizinischen Gutachtenstelle.
In der Regel werden Antragssteller aufgefordert, aussagekräftige medizinischen Vorbefunde vorzulegen.
Zugehörigkeit zu