Beglaubigung von Bescheinigungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln
Der amtsärztliche Dienst des Kreisgesundheitsamtes Reutlingen ist zuständig, die ärztlichen Bescheinigungen zum Mitführen von Betäubungsmitteln von Bürgerinnen und Bürgern des Landkreis Reutlingen zu beglaubigen.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Sekretariat, Telefonnummer: 07121/480-4360, Mo.-Fr. 8:30-11:30.
Bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln sind bestehende Regelungen zu beachten. Da keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen außerhalb des „Schengen-Raums“ bestehen, müssen die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Ziel- oder Transitlandes berücksichtigt werden. Den Patienten ist dringend anzuraten, die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise abzuklären. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Zur Beglaubigung benötigen Sie:
1. Vollständige ausgefüllte ärztliche Bescheinigung über das verordnete Betäubungsmittel
- Bei Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens die Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens
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Bei Reisen in andere Länder rät die Bundesopiumstelle den Patienten, nach dem Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) zu verfahren. Ein Muster einer Bescheinigung wird auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Verfügung gestellt.
2. Kopie des Rezepts/ das Rezept über die Verordnung des Betäubungsmittels,
3. Gültiges Ausweisdokument. Prüfen Sie vorab, welches Ausweisdokument (Reisepasse oder Personalausweis) notwendig ist.
4. 18,00 Euro. Die Beglaubigung ist gebührenpflichtig. Der Betrag ist vor Ort zu entrichten, um passende Bezahlung wird gebeten. Gebühren sind rechtlich festgelegt und richten sich nach der geltenden Gebührenverordnung des Landratsamts Reutlingen.
Bitte beachten Sie:
- Für jedes Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.
- Die Bescheinigung Ihres Arztes muss vollständig ausgefüllt sein und insbesondere Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung, Gesamtmenge des Betäubungsmittels und Dauer der Reise und Verordnung enthalten.
- Es dürfen keine handschriftlichen Korrekturen auf der Bescheinigung erfolgen.
- Allgemeine Hinweise des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte