Gesundheitliche Beratung für Prostituierte (§10 Prostituiertenschutzgesetz)
Beratungspflicht
Seit 2017 müssen Prostituierte ihre Tätigkeit persönlich im Landratsamt Reutlingen anmelden. Wer neu mit der Tätigkeit beginnt, darf erst arbeiten, wenn er bzw. sie sich angemeldet hat. Diese Anmeldepflicht gilt für alle, die sexuelle Dienstleistungen erbringen. Bevor man sich anmelden kann, muss man zu einer gesundheitlichen Beratung gehen.
Diese Beratung wird von einer Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes durchgeführt.
Bescheinigung
Nach der gesundheitlichen Beratung erhält man eine Bescheinigung, die auf den Vor- und Nachnamen ausgestellt wird. Diese braucht man für die Anmeldung.
Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung muss man bei der Arbeit dabeihaben.
Wer möchte, dass auch auf dieser Bescheinigung nicht der richtige Name steht, kann eine zusätzliche Bescheinigung mit seinem Aliasnamen bekommen.
Der Aliasname auf der Gesundheitsbescheinigung und der auf der Anmeldung muss derselbe sein.
Erneuerung der Bescheinigung
Die gesundheitliche Beratung muss alle zwölf Monate wiederholt werden.
Prostituierte, die jünger als 21 Jahre alt sind, müssen die Beratung alle sechs Monate wiederholen.
Informationen zur gesundheitlichen Beratung in mehreren Sprachen
Weitere Informationen
Diese Anmeldepflicht gilt für alle, die sexuelle Dienstleistungen erbringen. Bevor man sich anmelden kann, muss man zu einer gesundheitlichen Beratung gehen.
Diese Beratung wird von einer Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes durchgeführt.
Inhalt der Beratung
Bei der gesundheitlichen Beratung geht es vor allem um Themen wie Schutz vor Krankheiten, Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung sowie um Risiken von Alkohol-und Drogenmissbrauch.
Das Gespräch ist vertraulich, es werden keine Informationen weitergegeben. Man kann also auch über andere Dinge sprechen, z.B. wenn man allein nicht weiter weiß und Rat und Hilfe braucht.
Übersetzung
Spricht die oder der Prostituierte kein oder nur wenig Deutsch, kann noch eine Übersetzerin beim Gespräch mit dabei sein - aber nur wenn die Behörde und die beratene Person zustimmen.
Auch dann bleibt das Gespräch vertraulich.
Für die gesundheitliche Beratung:
- Ausweis (Pass oder Personalausweis)
Für die Anmeldung:
- Ausweis (Pass oder Personalausweis)
- 2 Lichtbilder
- Arbeitserlaubnis (für nicht EU-Bürger)
- Wohnadresse/ Zustellanschrift
Die gesundheitliche Beratung für Prostituierte ist in Baden Württemberg kostenlos. Anfallende Kosten für Übersetzer werden vom Landratsamt getragen.
Anmeldung zur Beratung
Die gesundheitliche Beratung und die Anmeldung können hintereinander an einem Termin erfolgen.
Telefonische Terminvereinbarung erfolgt unter 07121 - 480 2205.
Standort der Beratung
Landratsamt Reutlingen
Aulberstraße 27
72764 Reutlingen