Dienstleistungen

Dienstleistung

Gesundheitliche Beratung für Prostituierte (§10 Prostituiertenschutzgesetz)

Beratungspflicht

Seit 2017 müssen Prostituierte ihre Tätigkeit persönlich im Landratsamt Reutlingen anmelden. Wer neu mit der Tätigkeit beginnt, darf erst arbeiten, wenn er bzw. sie sich angemeldet hat. Diese Anmeldepflicht gilt für alle, die sexuelle Dienstleistungen erbringen. Bevor man sich anmelden kann, muss man zu einer gesundheitlichen Beratung gehen.
Diese Beratung wird von einer Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes durchgeführt.

Bescheinigung

Nach der gesundheitlichen Beratung erhält man eine Bescheinigung, die auf den Vor- und Nachnamen ausgestellt wird. Diese braucht man für die Anmeldung. Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung muss man bei der Arbeit dabeihaben.
Wer möchte, dass auch auf dieser Bescheinigung nicht der richtige Name steht, kann eine zusätzliche Bescheinigung mit seinem Aliasnamen bekommen.

Der Aliasname auf der Gesundheitsbescheinigung und der auf der Anmeldung muss derselbe sein.

Erneuerung der Bescheinigung

Die gesundheitliche Beratung muss alle zwölf Monate wiederholt werden.
Prostituierte, die jünger als 21 Jahre alt sind, müssen die Beratung alle sechs Monate wiederholen.

Informationen zur gesundheitlichen Beratung in mehreren Sprachen

Weitere Informationen

Voraussetzungen

Diese Anmeldepflicht gilt für alle, die sexuelle Dienstleistungen erbringen. Bevor man sich anmelden kann, muss man zu einer gesundheitlichen Beratung gehen.
Diese Beratung wird von einer Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes durchgeführt.

Verfahrensablauf

Inhalt der Beratung

Bei der gesundheitlichen Beratung geht es vor allem um Themen wie Schutz vor Krankheiten, Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung sowie um Risiken von Alkohol-und Drogenmissbrauch.
Das Gespräch ist vertraulich, es werden keine Informationen weitergegeben. Man kann also auch über andere Dinge sprechen, z.B. wenn man allein nicht weiter weiß und Rat und Hilfe braucht.


Übersetzung

Spricht die oder der Prostituierte kein oder nur wenig Deutsch, kann noch eine Übersetzerin beim Gespräch mit dabei sein - aber nur wenn die Behörde und die beratene Person zustimmen.
Auch dann bleibt das Gespräch vertraulich.

Erforderliche Unterlagen

Für die gesundheitliche Beratung:

- Ausweis (Pass oder Personalausweis)

Für die Anmeldung:

- Ausweis (Pass oder Personalausweis)
- 2 Lichtbilder
- Arbeitserlaubnis (für nicht EU-Bürger)
- Wohnadresse/ Zustellanschrift

Kosten/Leistung

Die gesundheitliche Beratung für Prostituierte ist in Baden Württemberg kostenlos. Anfallende Kosten für Übersetzer werden vom Landratsamt getragen.

Weitere Hinweise

Anmeldung zur Beratung

Die gesundheitliche Beratung und die Anmeldung können hintereinander an einem Termin erfolgen.
Telefonische Terminvereinbarung erfolgt unter 07121 - 480 2205.

Standort der Beratung

Landratsamt Reutlingen
Aulberstraße 27
72764 Reutlingen

Zugehörigkeit zu