Dienstleistungen

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Gehölzrodungen & Heckenpflege

Gehölzrodungen
Gehölzstrukturen wie zum Beispiel Hecken, Ufergehölze, Streuobstwiesen und Einzelbäume bieten Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Um eine Beeinträchtigung dieser Arten zu verhindern, hat der Gesetzgeber in § 39 Abs.5 Bundesnaturschutzgesetz Vorgaben zum Umgang mit Gehölzrodungen und dem Rückschnitt von Gehölzen formuliert. Folgende Punkte sind dort aufgeführt und zu beachten:
 
Bäume

  • das Fällen von Bäumen außerhalb des Waldes, außerhalb von Kurzumtriebsplantagen und gärtnerisch genutzten Grundflächen ist in der Zeit vom 01.03. bis zum 30.09. unzulässig.
  • im Hausgarten können Bäume das ganze Jahr gefällt werden, solange keine artenschutzrechtlichen Belange dagegen stehen, d.h. dass sich keine besetzten Vogelnester oder Baumhöhlen-/ bzw. spalten in den Bäumen befinden. Eine Dokumentation dieser Prüfung sollte erfolgen. Um diesem möglichen Konflikt aus dem Weg zu gehen, wird deshalb empfohlen auch hier die Fällung im zulässigen Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar durchzuführen.

 
Hecken, Gebüsche und andere Gehölze

  • Hecken, Gebüsche und andere Gehölze dürfen in der Zeit vom 01.03. bis zum 30.09. nicht erheblich zurückgeschnitten oder abgeschnitten (auf den Stock gesetzt) werden. Zulässig ist ein schonender Form- und Pflegeschnitt des jährlichen Zuwachses, welcher ganzjährig möglich ist. Auch hierbei sind Störungen von Vogelbruten vorab auszuschließen.
  • Bei umfangreichen Rückschnitten von Hecken im Außenbereich, sollte eine Abstimmung mit dem Landschaftserhaltungsverband des Landkreises Reutlingen e.V. (LEV) stattfinden, da es sich um gesetzlich geschützte Biotope handelt, welche nicht erheblich beeinträchtigt oder zerstört werden dürfen. Nähere Informationen finden Sie unter Heckenpflege.

 
Heckenpflege
Feldhecken prägen das Landschaftsbild des Landkreises Reutlingen entscheidend. Zudem sind sie Lebensraum für die Pflanzen- und Tierwelt und bieten Wind- und Erosionsschutz. Um diese Strukturen dauerhaft in ihrer Funktion erhalten zu können, benötigen diese Hecken eine an die Naturschutzbelange angepasste fachgerechte Pflege. Diese ist entsprechend dem Heckenpflegemerkblatt durchzuführen und sollte vorher mit dem Landschaftserhaltungsverband Reutlingen e.V. (LEV) abgestimmt werden. Dieser kann auch eine finanzielle Förderung über die Landschaftspflegerichtlinie prüfen. Bitte beachten Sie auch, dass die Heckenpflege nur von Anfang Oktober bis Ende Februar durchgeführt werden darf.


Merkblatt: Heckenpflege