Dienstleistungen

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Ökokonto

Gemäß § 15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) müssen unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden. Ein Ökokonto bietet die Möglichkeit vorsorglich naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen zu planen und zu entwickeln, mit denen künftige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgeglichen werden können. Diese Bevorratung führt dazu, dass die Maßnahmen zum Zeitpunkt des Eingriffs bereits eine bestimmte ökologische Wertigkeit aufweisen.

Vorteile für Vorhabenträger bestehen darin, dass sich durch das Instrument "Ökokonto" die Eingriffsregelung zeitlich flexibilisiert. Es entsteht ein größerer Planungs- und Handlungsspielraum. Durch die Bevorratung durch Aufwertungsmaßnahmen werden Genehmigungsverfahren für den Eingriff entlastet und dadurch deutlich beschleunigt, was wiederum eine Kostenminimierung bewirkt.

Die Erstellung von Ökokontomaßnahmen ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung. Rechtsverbindlich werden die Maßnahmen erst, sobald sie einem Eingriff zugeordnet werden. Ab dem Zeitpunkt der Zuordnung ist die Maßnahme als Ausgleichsmaßnahme zu erhalten.

Zu unterscheiden sind das baurechtliche Ökokonto und das naturschutzrechtliche Ökokonto:

Im baurechtlichen Ökokonto werden Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe bevorratet, für die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) sowie für Ergänzungssatzungen nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich sind. Das baurechtliche Ökokonto wird von der jeweiligen Gemeinde selbst bzw. mit Hilfe eines Planungsbüros geführt. Es ist zielführend, wenn die untere Naturschutzbehörde frühzeitig in den Planungsprozess mit einbezogen wird.

Im naturschutzrechtlichen Ökokonto werden Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe im Außenbereich (z.B. Straßen- und Schienenbau, Flurneuordnung, Windkraft, Baumaßnahmen im unbeplanten Außenbereich etc.) bevorratet. Die Ökokontomaßnahmen werden vom Maßnahmenträger meist zusammen mit einem Planungsbüro geplant und umgesetzt. Eine Abstimmung der Maßnhame mit der unteren Naturschutzbehörde vor Antragstellung wird empfohlen. Die Antragstellung erfolgt über die speziell dafür entwickelte Internetanwendung. Diese finden Sie unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/oekokonto-im-naturschutzrecht
Die untere Naturschutzbehörde prüft die Maßnahme und verwaltet das naturschutzrechtliche Ökokonto.

Kompensationsverzeichnis
Die untere Naturschutzbehörde führt für den Landkreis das Kompensationsverzeichnis, in welchem die naturschutzrechtlichen Ökokontomaßnahmen und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft erfasst werden. Link zu allgemeiner LUBW Infoseite Kompensationsverzeichnis: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/kompensationsverzeichnis

Öffentlicher Zugang zum Kompensationsverzeichnis
Eine Übersicht über genehmigte und umgesetzte Ökokontomaßnahmen oder Maßnahmen der Eingriffskompensation im Landkreis Reutlingen können sie jeweils über die folgenden Links aufrufen:
Verzeichnis genehmigter und umgesetzter Maßnahmen im Bereich Ökokonto
Verzeichnis Kompensationsmaßnahmen im Bereich Eingriffskompensation