Dienstleistungen

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Trichinenuntersuchung

Trichinen sind Fadenwürmer, die alle Fleisch- und Allesfressern befallen können. Auch beim Menschen verursachen die Larven dieser Würmer schwere Erkrankungen. Die Infektion erfolgt ausschließlich über die Aufnahme von trichinösem Fleisch.
In Deutschland sind Erkrankungen beim Menschen extrem selten, da seit langer Zeit das Fleisch von Tieren, die Träger von Trichinen sein können untersucht werden muss, bevor es als Lebensmittel verwendet werden darf.
Bei Hausschweinen werden schon seit Jahren keine Trichinenlarven mehr gefunden, weshalb hier die Möglichkeit besteht Ausnahmen von der Untersuchungspflicht zu genehmigen. Im Landkreis Reutlingen wurde bisher noch kein solcher Antrag gestellt. Die Beprobung erfolgt routinemäßig im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch amtliche Tierärzte.
Von den übrigen empfänglichen Tieren spielen im Landkreis Reutlingen praktisch nur Wildschweine als Lebensmittellieferanten eine Rolle. Die Probenentnahme erfolgt durch amtliche Tierärzte oder durch entsprechend geschulte und beauftragte Jäger.
Zur Untersuchung der Proben bestehen im Landkreis Reutlingen sieben Trichinenuntersuchungsstellen, welche im Rahmen eines Qualitätssicherungssystems regelmäßig an Ringversuchen teilnehmen.


Die Gebühren für die genannten Dienstleistungen berechnen sich nach der entsprechenden Gebührenordnung des Landkreises Reutlingen. Seit 01.11.2018 verzichtet der Landkreis Reutlingen auf die Erhebung von Gebühren für die Untersuchung von Wildschweinen auf Trichinen, um die Jäger bei der verstärkten Bejagung im Rahmen der Vorbeugung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu unterstützen