Dienstleistungen

Dienstleistung

Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Grundsätzlich müssen alle Tiere, die zum Zwecke der Lebensmittelgewinnung geschlachtet werden amtlich untersucht werden. Ausnahmen gibt es für Geflügel, Hasentiere und Wild, solange vom Besitzer keine Auffälligkeiten festgestellt werden und die Vermarktung nur in geringen Mengen und lokal erfolgt.
Bei der Schlachttieruntersuchung wird überprüft, ob das Tier Krankheitsanzeichen zeigt und ob Hinweise auf Mängel in der Haltung oder beim Transport vorliegen. Wird das Tier zum privaten häuslichen Gebrauch geschlachtet (Hausschlachtung) und liegen keine Anzeichen auf eine Störung des Allgemeinbefindens vor, so muss keine Schlachttieruntersuchung durchgeführt werden.
Das Fleisch und die Organe des Tieres werden auf Veränderungen untersucht, die die Verwendung als Lebensmittel ausschließen. Bei Tieren, die Träger von Trichinen sein können, werden Proben genommen und untersucht, bevor das Fleisch freigegeben wird.
Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung erfolgt durch praktische Tierärzte, die beim Landratsamt als amtliche Tierärzte beschäftigt sind.

Die Gebühren für die genannten Dienstleistungen berechnen sich nach der entsprechenden Gebührenordnung des Landkreises Reutlingen.