Außer Kraft - Lebenspartnerschaft - Begründung beantragen
Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht nicht mehr möglich.
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten/Leistung
Gebühren
Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft
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135,00 Euro |
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185,00 Euro |
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60,00 Euro |
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17,00 Euro |
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7,00 Euro |
Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung nach § 3 LPartG, soweit sie nicht bei der Begründung der Lebenspartnerschaft abgegeben wird |
43,00 Euro |
Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung nach § 3 LPartG |
7,00 Euro |
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sonstiges
Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich.
Vertiefende Informationen
Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen - seit dem 1. Oktober 2017 möglich