Dienstleistungen

Dienstleistung

Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) – Anmeldung für Prostituierte

Nach dem seit 01.07.2017 geltenden Prostituiertenschutzgesetz müssen Prostituierte ihre Tätigkeit persönlich anmelden. Wer neu mit der Tätigkeit beginnt, darf erst arbeiten, wenn er bzw. sie sich angemeldet hat.

In Baden-Württemberg ist die Ausübung der Prostitution in Gemeinden mit weniger als 35.000 Einwohnern verboten. Im Landkreis Reutlingen ist die Ausübung der Prostitution damit nur in der Stadt Reutlingen erlaubt.

Das Landratsamt Reutlingen ist seit dem 01.11.2017 für die Anmeldung, das damit verbundene Informations- und Beratungsgespräch und die gesundheitliche Beratung sowie für Anordnungen gegenüber Prostituierten zuständig.

Unter der Telefonnummer 07121/480-2205 können Sie einen Termin zur gesundheitlichen Beratung und zur Anmeldung vereinbaren.
Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
  • zwei Lichtbilder
  • Wohnanschrift oder Zustellanschrift (bei Angabe einer Zustellanschrift benötigen Sie eine Bestätigung, dass der Adressat mit dem Empfang von an Sie gerichteten Schreiben einverstanden ist)
  • Arbeitserlaubnis (nur bei Nicht-EU-Bürgern)
Kosten/Leistung
Die Anmeldung und die gesundheitliche Beratung sind kostenfrei.
Rechtsgrundlage
Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz (AGProstSchG)
Weitere Hinweise
Inhalte des Beratungs- und Informationsgesprächs
  • Grundinformationen zur Rechtslage nach dem Prostituiertenschutzgesetz und dem Prostitutionsgesetz
  • Grundinformationen zu weiteren für die Ausübung der Prostitution relevanten Vorschriften,die im räumlichen Zuständigkeitsbereich der Anmeldebehörde gelten, z. B. Informationen zu Sperrbezirken
  • Grundinformationen zur Absicherung im Krankheitsfall und zur sozialen Absicherung im Falle einer Beschäftigung
  • Informationen zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten einschließlich Beratungsangeboten zur Schwangerschaft, z. B. zu regional erreichbaren Fachberatungsstellen
  • Informationen zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen
  • Informationen über die bestehende Steuerpflicht und über umsatz- und ertragssteuerrecht­liche Pflichten für die Prostitutionstätigkeit
Zugehörigkeit zu