Erteilung der Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie
Wenn Sie die verkehrspsychologische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars (FES) durchführen wollen, benötigen Sie hierfür die Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie.
Mitarbeiter
Voraussetzungen
Sie müssen
- über einen Abschluss eines Hochschulstudiums als Diplom-Psychologe oder einen gleichwertigen Master-Abschluss in Psychologie verfügen
- eine verkehrspsychologische Ausbildung an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule oder Stelle, die sich mit der Begutachtung oder Wiederherstellung der Kraftfahreignung befasst, oder eine fachpsychologische Qualifikation nach dem Stand der Wissenschaft durchlaufen haben
- über Erfahrungen in der Verkehrspsychologie
a) durch eine mindestens dreijährige Begutachtung von Kraftfahrern an einer Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eine mindestens dreijährige Durchführung von besonderen Aufbauseminaren oder von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
b) durch eine mindestens fünfjährige freiberufliche verkehrspsychologische Tätigkeit, deren Nachweis durch Bestätigungen von Behörden oder Begutachtungsstellen für Fahreignung oder durch die Dokumentation von zehn Therapiemaßnahmen für verkehrsauffällige Kraftfahrer, die mit einer positiven Begutachtung abgeschlossen wurden, erbracht werden kann, oder
c) durch eine mindestens dreijährige freiberufliche verkehrspsychologische Tätigkeit nach vorherigem Erwerb einer Qualifikation als klinischer Psychologe oder Psychotherapeut nach dem Stand der Wissenschaft - im Fahreignungsregister mit nicht mehr als zwei Punkten bewertet sein
- eine zur Durchführung der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme geeignete räumliche und sachliche Ausstattung nachweisen
Verfahrensablauf
Es muss ein Antrag auf Erteilung der Seminarerlaubnis gestellt werden. Für das Vorliegen der o.g. Voraussetzungen müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Die Seminarerlaubnis wird schriftlich erteilt.
Kosten/Leistung
Die Gebühr für die Erteilung der Seminarerlaubnis beträgt 40,90 EUR.
Rechtsgrundlage
Weitere Hinweise
Zugehörigkeit zu
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