Dauerhafte Verkehrsrechtliche Anordnungen
Im Gegensatz zu vorübergehenden Verkehrsrechtlichen Anordnungen, erstellt die Straßenverkehrsbehörde auch dauerhafte Verkehrsrechtliche Anordnungen. Diese sind beispielsweise zur Beschilderung von neuen Straßen oder zur Beseitigung von Mängeln im Straßenverkehrsraum erforderlich.
Zugehörigkeit zu