Dienstleistungen

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Vollzugsartenschutz

Einige Tier- und Pflanzenarten bedürfen aufgrund ihrer Seltenheit oder weil ganze Artbestände bedroht sind, eines besonderen Schutzes. Um wirtschaftliche Interessen am Zugriff auf geschützte Arten zu vermindern, bestehen Handelsbeschränkungen, sowie Handels- und Besitzverbote.

Weiterführende Informationen

· Hinweise zur Haltung, Formblätter zur An- und Abmeldung beim Regierungspräsidium:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Natur/Artenschutz/Seiten/Internationaler-Artenschutz.aspx