Amtsärztliche Untersuchung
Für Personen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Reutlingen stellt das Kreisgesundheitsamt amtliche Bescheinigungen sowie Zeugnisse aus und erstattet Gutachten zu verschiedenen Fragestellungen aufgrund Bundes- oder Landesrechtlicher Vorschriften.
Auftraggeber sind Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, Gerichte und andere öffentlich-rechtliche Institutionen.
Neu ab 1. Juli 2016:
Einstellungsuntersuchungen für BeamtenanwärterInnen werden nicht angeboten.
Ausführliche Informationen
Schriftlicher Auftrag einer Behörde.
Beim Eingang eines Untersuchungsauftrages erfolgt in der Regel eine schriftliche Einbestellung.
Für die Untersuchung für die Familienkasse oder das Finanzamt und für die Beglaubigungen für das Mitführen von spezielllen Medikamenten bei Reisen (z.B. Siegel im Rahmen des Schengener Abkommens) ist eine Terminvereinbarung vorab notwendig. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Sekretariat, Telefonnummer: 07121/480-4360 (Mo-Fr. 8:30-11:30 und Mittwoch 13:00 -15:30 Uhr)
Bitte bringen Sie zur Untersuchung vorliegende Unterlagen mit:
- gültigen Ausweis
- vorliegende Befunde von Haus- bzw. Fachärzten
- schriftlichen Untersuchungsauftrag falls vorliegend
Für Siegel Schengener Abkommen:
- Bescheinigung des Arztes (und wenn möglich eine Rezeptkopie)
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) Baden-Württemberg 2016.
Für gerichtsärztliche Gutachten, Gutachten nach Psychiatriekrankenhilfe Gesetz, Begutachtung für Sozial- und Jugendamt (wie z.B. Eingliederung für behinderte Menschen, Landesblindenhilfe) werden die betroffenen Personen nach Auftragseingang der entsprechenden Behörde zum Gesundheitsamt schriftlich einbestellt oder in Einzelfällen auch Hausbesuche durchgeführt.
Es entstehen für die Betroffenen keine Kosten.
Für die Untersuchung für die Familienkasse oder das Finanzamt und für Beglaubigungen für das Mitführen von speziellen Medikamenten bei Reisen (z. B. Siegel im Rahmen des Schengener Abkommens) ist eine Terminvereinbarung vorab notwendig. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Sekretariat, Telefonnummer: 07121/480-4360 (Mo.-Fr. 8:30-11:30 und Mittwoch 13:00-15:30 Uhr)
Mitführen von speziellen Medikamenten bei Reisen: Bitte bringen Sie die Bescheinigung des Arztes und wenn möglich eine Rezeptkopie mit.
Die Kosten der Untersuchung und Gebühren betragen:
Bescheinigung Familienkasse/Finanzamt: gebührenpflichtig
Schengener Abkommen: 17,-- €