Dienstleistungen

Dienstleistung

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Der elektronische Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige ersetzt ab September 2011 die bisherigen Klebeetiketten für die Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt-EG) sowie die Bescheinigungen über ein Aufenthaltsrecht (Aufenthaltskarte, Daueraufenthaltskarte sowie die Aufenthaltserlaubnis für Schweizer).

Weitere Hinweise

Der elektronische Aufenthaltstitel wird in Kreditkartengröße ausgestellt und passt damit in jede Geldbörse.  Er enthält einen Chip, der neben den personenbezogenen Daten auch die biometrischen Daten - Lichtbild und Fingerabdrücke - speichert.

Die Aufnahme der Fingerabdrücke wurde durch die EU verpflichtend eingeführt. Die Fingerabdruckdaten bleiben in der Ausländerbehörde, bis das Dokument abgeholt wird und werden dann unwiderruflich gelöscht.

Der elektronische Aufenthaltstitel bringt viele neue Vorteile. Er beinhaltet zwei wichtige Funktionen, die sie nutzen können, wenn sie sich dafür entscheiden: Die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion.

Die wichtigsten Informationen zum eAT in 15 Sprachen finden Sie hier.

Antragstellung:

Das bisherige Antragsverfahren über die Einwohnermeldeämter der Gemeinden ist nicht mehr möglich. Den eAT müssen Sie persönlich bei Ihrer Ausländerbehörde im Landratsamt Reutlingen beantragen.
Eine Antragstellung ist erst erforderlich, wenn

  • Ihr jetziger Aufenthaltstitel abläuft oder
  • Ihr Pass abgelaufen oder verloren gegangen ist

Gültigkeit der bisherigen Aufenthaltstitel

Achtung: Ein Aufenthaltstitel in Ihrem Reisepass oder Ihren Passersatzpapieren, der schon vor dem Jahr 2011 bestand, gilt weiter, längstens aber bis 31. August 2021. Beantragen Sie den elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat rechtzeitig vor Ablauf Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis oder Ihres Reisedokumentes. 

Wie lange müssen Sie nach der Antragstellung auf Ihren eAT warten?

Nach Aufnahme Ihrer Personendaten und der biometrischen Daten bei der Ausländerbehörde werden diese Daten zur Herstellung Ihres eAT an die Bundesdruckerei in Berlin gesendet. Da nur die Bundesdruckerei in Berlin zur Herstellung des eAT befugt ist, verlängern sich die bisherigen Bearbeitungszeiten nach der Beantragung um voraussichtlich 4bis 8 Wochen. Dies bedeutet, dass selbst bei Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen Ihr Aufenthaltstitel nicht mehr direkt bei Ihrer ersten Vorsprache ausgehändigt werden kann. Auch eine sofortige Verlängerung oder der sofortige Übertrag des Aufenthaltstitels bei Vorsprache in der Ausländerbehörde ist dann nicht mehr möglich. Sobald Ihr eAT abgeholt werden kann, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung. Bei der Abholung müssen Sie persönlich vorbeikommen oder gegebenenfalls durch Ausstellen einer geeigneten Vollmacht auf eine dritte Person übertragen werden.

Mit diesem Verfahren werden sich die Bearbeitungszeiten deutlich erhöhen. Sie sollten sich daher mindestens 4 bis 8 Wochen vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels / Ihres Passes um die Verlängerung kümmern.

Die Ausländerbehörde des Landratsamtes Reutlingen hat in diesem Zusammenhang organisatorische Änderungen vorgenommen. Um Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen, kann die Bearbeitung des eAT nur noch mit Terminvergabe erfolgen.

Einen Termin erhalten Sie über die Online-Terminvergabe.

Weitere Hinweise:

  • Ab dem 6. Lebensjahr ist die Abgabe der Fingerabdrücke Pflicht
  • Ab dem 10. Lebensjahr ist ein biometrisches Lichtbild (vorher einfaches Lichtbild) sowie die persönliche Unterschrift erforderlich.