Dienstleistungen

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Wasserentnahmeentgelt

Für Wasserentnahmen erhebt das Land von den Benutzern im Regelfall ein Entgelt. Geringfügige Wasser-Benutzungen sind entgeltfrei (pro Kalenderjahr 4.000 m³ bei Grundwasser; 20.000 m³ bei oberirdischen Gewässern; 4.000 m³ bei Verwendung des Wassers für die öffentliche Wasserversorgung - egal ob aus Grundwasser oder oberirdischem Gewässer). Weitere Ausnahmen von der Entgeltpflicht sind beispielsweise Entnahmen für Heizung oder Kühlung von Gebäuden, für Zwecke der Fischerei oder Beregnung/Berieselung landwirtschaftlich/gärtnerisch/forstwirtschaftlich genutzter Flächen . Die Abwicklung  der Zahlung erfolgt über die Landratsämter. Die Entgeltpflichtigen müssen dem Landratsamt in einer Erklärung die zur Festsetzung des Entgelts erforderlichen Angaben machen und die dazu gehörenden Unterlagen vorlegen. Diese Erklärung ist für jedes Kalenderjahr spätestens bis zum 31. Januar des folgenden Jahres abzugeben.

Weitere Hinweise

Vordrucke Wasserentnahmeentgelt:

Erklärung für das Veranlagungsjahr 2023, handschriftlich

Erklärung für das Veranlagungsjahr 2023, zum ausfüllen am PC

Erklärung für das Veranlagungsjahr 2023, separate 2. Seite bei mehreren Entnahmestellen

Zählerstände 2023

SEPA-Lastschriftmandat_Formular

Online-Erklärung:

Ihre jährliche Erklärung zur Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts können Sie auch digital einreichen, und zwar über das Serviceportal des Landes Baden-Württembergs. Die Erklärung ist ohne Unterschrift gültig. Bitte folgen Sie den nachfolgend genannten Schritten:

  • im Browser das Serviceportal Baden-Württemberg öffnen: https://www.service-bw.de
  • falls Sie bisher noch kein Servicekonto haben, registrieren Sie sich bitte unter: "Mein Servicekonto" (oben rechts) =>  "Kostenfrei registrieren"
  • Suchbegriff "Wasserentnahmeentgelt" eingeben
  • auf Leistung "Wasserentnahmeentgelt - Erklärung zur Festsetzung abgeben“ klicken
  • Ort angeben (= Ort der Entnahmestelle)
  • auf „Wasserentnahme erklären“ klicken
  • Online-Formular ausfüllen und abschicken
  • die Zählerstände können Sie im Serviceportal in einem separaten Abschnitt der Erklärung zur Festsetzung des WEE ebenfalls digital eintragen.
    Alternativ können Sie das zugesandte Blatt mit den Zählerständen von Hand ausfüllen und online über das Serviceportal mit einreichen (+ ggf. weitere Dokumente/Nachweise).