Dienstleistungen

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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) ist zuständig für die verwaltungsrechtliche und finanzielle Umsetzung von Jugendhilfemassnahmen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII).

Diese Hilfen werden gewährt für pädagogische, therapeutische und sonstige Hilfen, sowohl bei einem Verbleib im Elternhaus als auch außerhalb.

Zu prüfen ist in allen Fällen eine Kostenbeteiligung der jungen Menschen und ihrer Eltern. Im wesentlichen handelt es sich um folgende Leistungen:

  • Beiträge zum Besuch von Kindertageseinrichtungen

Zum Antragsformular im PDF-Format

  • Tagespflege (Anträge sind beim Tagesmütterverein Reutlingen zu stellen)
  • Übernahme von Betreuungs- oder sonstigen Kosten von ambulanten und teilstationären Erziehungshilfen
  • Vollzeitpflege - Zahlung von Pflegegeld
  • Heimerziehung - Übernahme von Heim- und Heimnebenkosten; Betreutes Jugendwohnen

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist in Regionen eingeteilt. Einen Überblick über die Verteilung im Sachgebiet Hilfen zur Erziehung finden Sie hier (als PDF-Datei). Einen Überblick über die Verteilung im Sachgebiet Tagesbetreuung finden sie hier (als PDF-Datei)

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