Sozialhilfe/Grundsicherung
Bitte vereinbaren Sie vor einem Besuch einen Termin.
Im Falle von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel Sozialgesetzbuch XII. Band (SGB XII), Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel SGB XII, Bestattungskosten-Fälle werden wir auf Antrag tätig und prüfen, ob Sie Leistungen erhalten können.
Wir bearbeiten im Bereich des SGB XII Anträge aus dem Kreis Reutlingen mit Ausnahme der Stadt Reutlingen. Hier gibt es eine eigene Zuständigkeit. Über diesen Link kommen Sie auf die Site des Sozialamtes der Stadt Reutlingen.
Mittwoch ganztags geschlossen
Das Landratsamt weist darauf hin, dass Besucherinnen und Besuchern das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske empfohlen wird. Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld Ihres Besuchs im Landratsamt einen Termin.
Bitte nehmen Sie Ihre Termine nur wahr, wenn Sie gesund sind und keine Krankheitssymptome haben.
Sie erreichen unsere Telefonzentrale während oben genannter Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 07121/480-0