06.06.2021
Ab Montag, 7. Juni 2021: Öffnungsstufe 3 im Landkreis Reutlingen
Ab Montag, 7. Juni 2021 gilt die neue Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Diese regelt, dass der Eintritt in die Öffnungsstufe 3 der CoronaVO bereits bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 an fünf aufeinander folgenden Tagen möglich ist, ohne dass die zuvor erforderliche Zeitspanne von 14 Tagen für jede weitere Öffnungsstufe durchlaufen werden muss (vgl. § 21 Abs. 5 Satz 3 CoronaVO).
Im Landkreis Reutlingen, in welchem der Schwellenwert der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bereits an den fünf Tagen vor dem 07.06.2021 unterschritten war, können die zuvor genannten Öffnungen auch gleich am 7. Juni eintreten (§ 21 Abs. 9a CoronaVO).
Hierzu hat der Landkreis Reutlingen am Sonntag, 06.06.2021 eine Amtliche Bekanntmachung veröffentlicht. Die neue Rechtslage gilt somit ab Montag, 07.06.2021.